HD-Pass
Heidelberg-Pass+ und Heidelberg-Pass
Heidelberg bietet den Bürgerinnen und Bürgern zum 1. Januar 2012 zwei Varianten des Heidelberg-Passes. Den Heidelberg-Pass und den Heidelberg-Pass+.
Der Heidelberg-Pass+
Anspruchsberechtigt für den Heidelberg-Pass+ sind:
- Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, das mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
- Bezieher von Kriegsopferfürsorgeleistungen
- Bürger/innen ab 65
- Rentner/innen
soweit diese Personen nur über ein, die entsprechende Einkommensgrenze nicht überschreitendes, Einkommen verfügen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben.
Der Heidelberg-Pass
Anspruchsberechtigt für den Heidelberg-Pass sind:
- Anspruchsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepakets, also diejenigen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zu Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beziehen.
Heidelberg-Pass-Besitzer/-innen haben im wesentlichen Anspruch auf alle Leistungen des Heidelberg-Pass+, müssen aber in Teilbereichen wie beim Mittagessen oder einer Vereinsmitgliedschaft bei den zuständigen Leistungsträgern Einzelanträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung stellen.
Das Antragsformular für die Heidelberg-Pässe mit den Anspruchsvoraussetzungen und die ggf. zu beachtenden Einkommensgrenzen sind ebenso wie der Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.
Infos und Ansprechpartner
Beide Heidelberg-Pässe können weiterhin bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen beantragt werden. Die bisher ausgestellten Heidelberg-Pässe+ können unabhängig von den neuen Anspruchsvoraussetzungen bis zum Ende der Gültigkeitsdauer weiter verwendet werden. Ein Umtausch ist nicht erforderlich.
Fragen zur Leistungsbeantragung für Anspruchsberechtigte des Bildungs- und Teilhabepakets werden vom Jobcenter unter Telefon 06221 9159-409/459 bzw. vom Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg unter Telefon 06221 58-37400 und 58-38718 beantwortet. Auskünfte zur Beantragung der Heidelberg-Pässe und zu den Vorteilen des Heidelberg-Pass+ für Geringverdienende erteilen die Bürgerämter.
Inhaber/-innen der Heidelberg-Pässe erhalten folgende Vergünstigungen:
Kindertagesstätten
- Beitragsfreiheit im letzten und vorletzten Kindergartenjahr in allen Kindertagesstätten
- Heidelberg-Pass+: Kostenloses Mittagessen in allen Kindertagesstätten
- Heidelberg-Pass: 1 Euro pro Mittagessen in allen Kindertagesstätten und bei der Kindertagespflege (Der über 1 Euro hinausgehende Betrag kann auf Antrag über das Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt werden.)
Grund- und Hauptschulen
1 Euro-Mittagessen für Kinder in Heidelberg an öffentlichen Schulen i. S. des Schulgesetzes in folgenden Schularten: Grund-, Haupt-, Sonder-, Realschulen und Gymnasien sowie der Schule besonderer Art (IGH); soweit an diesen ein Mittagessen in schulischer Verantwortung angeboten wird (nur Heidelberg-Pass+). Heidelberg-Pass-Inhaber/-innen können diese Leistung für ihre minderjährigen Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Vereinsmitgliedschaften
Der Mitgliedschaftsbeitrag in Heidelberger Sportvereinen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird im ersten Jahr der Mitgliedschaft mit bis zu 50 Euro gefördert. In den Folgejahren übernimmt die Stadt Heidelberg (maximal 50 Euro), der Heidelberger Sportverein und der/die Heidelberg-Pass+-Inhaber/in jeweils ein Drittel des Jahresbeitrags (nur Heidelberg-Pass+). Heidelberg-Pass-Inhaber/-innen können eine Leistung für ihre minderjährigen Kinder über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Bäder
Im Freizeit-Bad Tiergartenstraße sowie in den Hallenbädern erhalten Kinder bis sechs Jahren freien Eintritt. Kinder ab siebten Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs zahlen einen reduzierten Eintritt und Erwachsene erhalten jeweils den ermäßigten Eintritt.
Kurpfälzisches Museum
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten freien Eintritt. Erwachsene erhalten den jeweils gültigen ermäßigten Eintritt.
Tiergarten
Freier Eintritt für alle.
Stadtbücherei
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten den Leseausweis kostenlos, Erwachsene erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf die jeweils gültige Gebühr.
Theater, Orchester und Jugendtheater der Stadt Heidelberg
Alle erhalten circa 50 Prozent Ermäßigung auf den jeweils gültigen Eintrittspreis; bei Gastspielen erst am Tag der Veranstaltung. Keine beziehungsweise geringere Ermäßigung bei Sonderveranstaltungen. Bei den Schlossfestspielen gelten die in den Veröffentlichungen genannten Ermäßigungen. Darüber hinaus haben Heidelberg-Pass+/Heidelberg-Pass-Inhaber/innen bis zur vier Mal im Monat die Möglichkeit, kostenlos eine Vorstellung oder ein Konzert zu besuchen. Ausgenommen hiervon sind Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen und die Schlossfestspiele. Karten sind - nach Verfügbarkeit - an der Abendkasse gegen Vorlage des Heidelberg-Passes und des Theaterausweises erhältlich. Der für jeweils eine Spielzeit gültige Theaterausweis kann unter Vorlage des Heidelberg-Passes an der Theaterkasse abgeholt werden.
Volkshochschule
Auf alle Kurse und Vorträge 50 Prozent Ermäßigung.
RNV
Bei Fahrten innerhalb der Großwabe Heidelberg (Wabe 125 des VRN) sind erwachsene Heidelberg-Pass+/Heidelberg-Pass-Inhaber/-innen berechtigt, alle in diesem Bereich verkehrenden öffentlichen Nahverkehrsmittel mit Einzelfahrscheinen oder Mehrfahrtenkarten für Kinder zu benutzen.
Musik- und Singschule
Vor Vollendung des 11. Lebensjahres 100 Prozent, danach 50 Prozent Ermäßigung auf die Unterrichtsgebühren.
Akademie für Ältere
50 Prozent Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag.
Ferienpass
Kostenlose Ausgabe des Ferienpasses.
Weitere Vergünstigungen durch freiwillige Leistungen privater Partner
USC Heidelberg
Freier Eintritt zu den Pro A Heimspielen des USC für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für die erwachsene Begleitung und erwachsene Inhaber des Heidelberg-Pass+ reduziert sich der reguläre Eintrittspreis um die Hälfte.
Brot und Salz Heidelberg
Berechtigung zum vergünstigten Einkauf im Diakonieladen.
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